Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen im Kalenderjahr.
Häusliche Pflege im Verhinderungsfall – Ihre Entlastung bei Auszeiten
Seit dem 1. Juli 2025 gelten neue Regelungen für die Verhinderungspflege. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 haben nun Anspruch auf einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Dieser Betrag kann flexibel für beide Leistungen genutzt werden – ganz nach Ihrem Bedarf.
Mehr Infos
Wer hat Anspruch?
- Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5
- Pflegeperson ist vorübergehend verhindert (z. B. Krankheit, Urlaub)
- Pflege erfolgt mindestens seit 6 Monaten zu Hause
Was wird übernommen?
- Pflege durch Angehörige oder Freunde: Erstattung bis zum doppelten Pflegegeld des jeweiligen Pflegegrades
- Pflege durch ambulante Pflegedienste oder Einrichtungen: Erstattung bis zu 3.539 € für bis zu 56 Kalendertage pro Jahr
- Zusätzliche Kosten: Verdienstausfall und Fahrtkosten der Ersatzpflegeperson werden ebenfalls erstattet
Weitere Infos bei der Knappschaft
Antragstellung – So einfach geht’s
- Wann: Antrag kann vorab oder rückwirkend gestellt werden – bis zu 4 Jahre nach Inanspruchnahme
- Wo: Direkt bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen
- Wie: Online, schriftlich oder telefonisch
- Formular: Antrag auf Verhinderungspflege (PDF)
Tipps für die Praxis
- Flexibilität nutzen: Verhinderungspflege kann tageweise oder stundenweise in Anspruch genommen werden
- Belege aufbewahren: Quittungen für Verdienstausfall und Fahrtkosten sind für die Erstattung wichtig
- Vorab informieren: Frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Pflegekasse kann den Prozess beschleunigen
Wir unterstützen Sie gerne!
Bei Fragen oder Unsicherheiten stehen wir Ihnen zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail – wir helfen Ihnen, die passende Lösung für Ihre Situation zu finden.