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Häusliche Pflege im Verhinderungsfall
Haushaltshilfe

Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen im Kalenderjahr.

Auf Verhinderungspflege kann auch stundenweise über das gesamte Jahr zurückgegriffen werden.

Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Die Aufwendungen der Pflegekasse belaufen sich auf 1.612,00 € pro Kalenderjahr und können mit maximal 806,00 € aus Kurzzeitpflege aufgestockt werden.

Wir beraten und informieren Sie gerne über die gesetzlichen Ansprüche und zu allem, was dazu gehört.