Häusliche Pflege im Verhinderungsfall
Wenn eine private Pflegeperson wegen Krankheit, Urlaub, Terminen oder einer notwendigen Auszeit vorübergehend verhindert ist, kann die Versorgung zu Hause weiter sichergestellt werden.
Beratung anfragen Anfrageformular öffnenAuch pflegende Angehörige brauchen Pausen
Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, trägt viel Verantwortung. Eine Erkrankung, ein Urlaub, ein wichtiger Termin oder einfach eine notwendige Erholungspause können dazu führen, dass die Pflege vorübergehend nicht selbst übernommen werden kann.
Im Rahmen der Verhinderungspflege kann eine andere Person oder ein ambulanter Pflegedienst die Versorgung zeitweise übernehmen.
Keine sechsmonatige Vorpflegezeit mehr
Die Leistung kann bei Vorliegen der Voraussetzungen grundsätzlich ab Feststellung von mindestens Pflegegrad 2 genutzt werden.
gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Verhinderungspflege pro Kalenderjahr möglich
Anspruch bei häuslicher Pflege
Wer kann Verhinderungspflege nutzen?
Die wichtigsten Voraussetzungen im Überblick.
Anerkannter Pflegegrad
Die pflegebedürftige Person hat mindestens Pflegegrad 2 und wird zu Hause gepflegt.
Pflegeperson ist verhindert
Die übliche private Pflegeperson kann die Versorgung vorübergehend nicht übernehmen.
Häusliche Pflege
Die pflegebedürftige Person wird grundsätzlich in der häuslichen Umgebung versorgt.
Wann kann sie genutzt werden?
Verhinderungspflege ist nicht ausschließlich für längere Urlaubszeiten vorgesehen.
Urlaub und Erholung
Wenn die Pflegeperson eine Auszeit oder Erholung benötigt.
Krankheit
Wenn die Pflegeperson selbst erkrankt oder behandelt wird.
Termine
Für Arztbesuche, eigene Verpflichtungen oder wichtige Termine.
Entlastung im Alltag
Auch eine regelmäßige stundenweise Entlastung ist möglich.
Stundenweise Verhinderungspflege
Eine Vertretung kann auch nur für einzelne Stunden organisiert werden, beispielsweise für einen Arzttermin, einen Einkauf oder eine persönliche Auszeit der Pflegeperson.
Die konkrete Abrechnung sollte vorab mit der jeweiligen Pflegekasse abgestimmt werden.
Tageweise Verhinderungspflege
Benötigt die Pflegeperson für einen oder mehrere vollständige Tage eine Vertretung, kann die Ersatzpflege entsprechend tageweise organisiert werden.
Insgesamt ist Verhinderungspflege für bis zu acht Wochen beziehungsweise 56 Kalendertage pro Jahr möglich.
Wir sorgen für eine verlässliche Vertretung
Welche Aufgaben wir übernehmen, wird individuell auf die persönliche Situation und den bestehenden Unterstützungsbedarf abgestimmt.
Hilfe beim Waschen, Duschen, Ankleiden und bei der Mobilität.
Individuelle Betreuung und Begleitung in der häuslichen Umgebung.
Stundenweise oder tageweise nach vorheriger Absprache.
Wir beraten Sie zur Organisation und zu den nächsten Schritten.
In drei Schritten zur Entlastung
Nehmen Sie möglichst frühzeitig Kontakt mit uns auf.
Kontakt aufnehmen
Teilen Sie uns mit, wann und in welchem Umfang eine Vertretung benötigt wird.
Bedarf besprechen
Gemeinsam klären wir die benötigten Leistungen und die zeitliche Planung.
Antrag und Versorgung
Die Kostenübernahme wird mit der Pflegekasse geklärt und die Versorgung anschließend geplant.
Bitte stimmen Sie die Kostenübernahme mit Ihrer Pflegekasse ab
Wie hoch die Erstattung im konkreten Fall ausfällt, hängt unter anderem davon ab, wer die Ersatzpflege übernimmt und welche Mittel aus dem gemeinsamen Jahresbetrag bereits genutzt wurden. Die Pflegekasse informiert über den persönlichen Restanspruch.
Sie benötigen eine Vertretung bei der Pflege?
Sprechen Sie möglichst frühzeitig mit uns. Gemeinsam klären wir, welche Unterstützung benötigt wird und ob wir die gewünschte Versorgung übernehmen können.
06201 843992-0 E-Mail schreiben Anfrageformular