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Pflegegrad beantragen – Schritt für Schritt erklärt

Pflege-Ratgeber

Pflegegrad beantragen – Schritt für Schritt erklärt

Ein Pflegegrad ist die Voraussetzung für viele Leistungen der Pflegeversicherung. Wir erklären verständlich, wo der Antrag gestellt wird, wie die Begutachtung abläuft und worauf Sie bei der Vorbereitung achten sollten.

Der erste Schritt

Wann kann ein Pflegegrad beantragt werden?

Ein Pflegegrad kann beantragt werden, wenn ein Mensch aufgrund körperlicher, geistiger oder psychischer Einschränkungen dauerhaft Unterstützung im Alltag benötigt.

Entscheidend ist nicht allein eine bestimmte Diagnose. Bewertet wird vor allem, wie selbstständig die betroffene Person ihren Alltag noch bewältigen kann.

Unterstützungsbedarf erkennen

In welchen Situationen kann ein Antrag sinnvoll sein?

Ein Pflegegrad kommt nicht nur bei körperlicher Pflegebedürftigkeit infrage. Auch Einschränkungen der Orientierung, Alltagsgestaltung oder Selbstversorgung werden berücksichtigt.

1

Körperpflege fällt schwer

Waschen, Duschen, Ankleiden oder der Toilettengang gelingen nicht mehr vollständig selbstständig.

2

Mobilität ist eingeschränkt

Das Aufstehen, Gehen, Treppensteigen oder Umlagern ist nur noch mit Hilfe oder unter großer Anstrengung möglich.

3

Orientierung lässt nach

Zeit, Orte oder vertraute Abläufe werden häufiger verwechselt oder nicht mehr sicher erkannt.

4

Medikamente benötigen Unterstützung

Medikamente müssen vorbereitet, erinnert, kontrolliert oder durch andere Personen verabreicht werden.

5

Alltag gelingt nicht mehr allein

Mahlzeiten, Termine, Einkäufe oder die Tagesgestaltung können nicht mehr sicher selbst organisiert werden.

6

Angehörige übernehmen regelmäßig Hilfe

Familienmitglieder unterstützen bereits täglich oder mehrmals pro Woche bei Pflege, Betreuung und Organisation.

Der Ablauf

In fünf Schritten zum Pflegegrad

Vom ersten Kontakt mit der Pflegekasse bis zum schriftlichen Bescheid.

1

Pflegekasse kontaktieren

Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt. Diese ist bei der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt. Ein Anruf oder ein kurzes Schreiben reicht zunächst häufig aus.

2

Antrag ausfüllen und zurücksenden

Die Pflegekasse übersendet die benötigten Unterlagen oder stellt ein Onlineformular bereit. Bevollmächtigte Angehörige können den Antrag ebenfalls stellen.

3

Begutachtung vorbereiten

Sammeln Sie wichtige Unterlagen und notieren Sie, wobei im Alltag regelmäßig Hilfe, Anleitung oder Beaufsichtigung erforderlich ist.

4

Begutachtung durchführen

Der Medizinische Dienst beziehungsweise bei privat Versicherten Medicproof prüft, wie selbstständig die betroffene Person ihren Alltag bewältigen kann.

5

Bescheid prüfen

Die Pflegekasse entscheidet auf Grundlage der Begutachtung und sendet einen schriftlichen Bescheid über den festgestellten Pflegegrad.

Antragstellung

Wo wird der Pflegegrad beantragt?

Der Antrag wird direkt bei der zuständigen Pflegekasse gestellt. Die Pflegekasse gehört zur jeweiligen Krankenkasse.

Sie können zunächst anrufen, ein kurzes formloses Schreiben senden oder – sofern angeboten – den Antrag online einreichen.

Bitten Sie am besten um eine schriftliche Bestätigung des Eingangs.

Beispiel für einen formlosen Antrag

Betreff: Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung und bitte um Prüfung, ob bei mir Pflegebedürftigkeit im Sinne des SGB XI vorliegt.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang meines Antrags und senden Sie mir die erforderlichen Unterlagen zu.

Mit freundlichen Grüßen

Gute Vorbereitung

Welche Unterlagen sind hilfreich?

Für den ersten Antrag sind meist noch keine umfangreichen Nachweise erforderlich. Für die Begutachtung sollten wichtige Informationen jedoch griffbereit sein.

  • Aktueller Medikamentenplan
  • Arztberichte und Diagnosen
  • Krankenhaus- und Rehaberichte
  • Liste vorhandener Hilfsmittel
  • Pflege- oder Symptomtagebuch
  • Unterlagen eines Pflegedienstes
  • Beschreibung eines typischen Tages
  • Vollmacht für Angehörige
Medizinischer Dienst

Wie läuft die Begutachtung ab?

Bei der Begutachtung wird geprüft, wie selbstständig die betroffene Person verschiedene Bereiche des täglichen Lebens bewältigen kann.

Dabei geht es nicht nur um körperliche Pflege. Auch Orientierung, Kommunikation, der Umgang mit Erkrankungen und die Gestaltung des Alltags werden berücksichtigt.

Nach Möglichkeit sollte eine vertraute Person beim Termin anwesend sein und die tatsächliche Alltagssituation ergänzen.

Was wird betrachtet?

Die wichtigsten Bereiche der Begutachtung

Mobilität

Aufstehen, Umsetzen, Gehen und Treppensteigen.

Kognitive Fähigkeiten

Orientierung, Erinnern, Erkennen und Verstehen.

Verhalten und psychische Belastungen

Unruhe, Ängste, nächtliche Aktivität oder Abwehr.

Selbstversorgung

Körperpflege, Ankleiden, Essen und Toilettengang.

Umgang mit Erkrankungen

Medikamente, Verbände, Arztbesuche und Therapien.

Alltagsgestaltung

Tagesablauf, Beschäftigung und soziale Kontakte.

Gut vorbereitet

Diese Hinweise helfen bei der Begutachtung

Pflegealltag notieren

Halten Sie über einige Tage fest, welche Hilfe wann benötigt wird.

Nichts beschönigen

Schildern Sie ehrlich, was allein nicht mehr sicher gelingt.

Angehörige einbeziehen

Eine vertraute Person kann wichtige Informationen ergänzen.

Auch schlechte Tage nennen

Schwankungen und regelmäßig auftretende Probleme sind wichtig.

Hilfen vollständig aufzählen

Auch Erinnern, Beaufsichtigen und Anleiten zählen als Unterstützung.

Unterlagen bereitlegen

So können Erkrankungen und der Hilfebedarf besser nachvollzogen werden.

Nach der Begutachtung

Was passiert nach der Entscheidung?

Nach der Begutachtung trifft die Pflegekasse die Entscheidung und sendet Ihnen einen schriftlichen Bescheid. Darin steht, ob ein Pflegegrad anerkannt wurde.

Wurde ein Pflegegrad festgestellt, können je nach Einstufung unterschiedliche Leistungen der Pflegeversicherung genutzt werden.

Sind Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden, sollten Sie den Bescheid und das Gutachten sorgfältig prüfen.

Widerspruch: Gegen den Bescheid kann innerhalb der darin genannten Frist Widerspruch eingelegt werden. Lassen Sie sich möglichst beraten, bevor Sie den Widerspruch begründen.
Häufige Fragen

Fragen zur Beantragung eines Pflegegrades

Kostet die Beantragung eines Pflegegrades etwas?

Nein. Die Antragstellung bei der Pflegekasse und die Begutachtung sind für Versicherte grundsätzlich kostenfrei.

Wer darf den Antrag stellen?

Die pflegebedürftige Person kann den Antrag selbst stellen. Mit einer entsprechenden Vollmacht kann dies auch eine andere Person übernehmen.

Muss ein Arzt den Antrag ausfüllen?

Nein. Der Antrag wird direkt bei der Pflegekasse gestellt. Ärztliche Berichte können bei der Begutachtung jedoch hilfreich sein.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab. Nach Antragstellung wird zunächst ein Termin zur Begutachtung vereinbart. Anschließend erhalten Sie den schriftlichen Bescheid der Pflegekasse.

Sollte ein Angehöriger beim Termin dabei sein?

Ja, das ist häufig sinnvoll. Angehörige können den tatsächlichen Unterstützungsbedarf schildern und wichtige Informationen ergänzen.

Was kann ich bei einer Ablehnung tun?

Prüfen Sie den Bescheid und fordern Sie bei Bedarf das Gutachten an. Innerhalb der im Bescheid genannten Frist kann Widerspruch eingelegt werden.

Persönliche Unterstützung

Sie möchten einen Pflegegrad beantragen?

Wir erklären Ihnen den Ablauf verständlich, beantworten Ihre Fragen und unterstützen Sie dabei, die nächsten Schritte vorzubereiten.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle rechtliche, medizinische oder pflegefachliche Beratung. Maßgeblich sind die Entscheidung der Pflegekasse und die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen.